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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Schulungen der Sybase GmbH (Version 1.4 vom 29. März 2011)
§ 1. Leistung
- Für Schulungen, die von der Sybase (Schweiz) GmbH (nachfolgend "Sybase" genannt) durchgeführt werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schulungen werden von Sybase als öffentliche Schulungen und als Client-Site Schulungen angeboten. Zu Öffentlichen Schulungen, die in einem Sybase Schulungszentrum durchgeführt werden, kann der Auftraggeber einzelne Mitarbeiter entsenden. Schulungsinhalte, Termine und Schulungsort werden von Sybase über das Internet und den Schulungskatalog angeboten. Client-site Schulungen werden nur im Auftrag eines Kunden für dessen Mitarbeiter durchgeführt. Hierbei werden Schulungsinhalte, Dauer, Termine, Preis und der Schulungsort gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 2. Öffentliche Schulungen
- Anmeldung und Bestätigung: Die Anmeldung zu einer öffentlichen Schulung hat schriftlich, per Post, Fax oder E-mail an Sybase zu erfolgen. Die Anmeldung muss die folgenden Informationen enthalten: Name und vollständige Firmenadresse des Teilnehmers, vollständige Rechnungsanschrift sowie Schulungstitel, -termin und –ort. Die bei Sybase eingegangenen Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Auftragseingang wird umgehend eine schriftliche Bestätigung verschickt. Erst danach ist der Auftrag verbindlich. Die Auftragsbestätigung umfasst alle Angaben bezüglich Preis, Datum und Uhrzeit der Schulung sowie des Veranstaltungsortes und ist innerhalb einer Kalenderwoche vom Auftraggeber zu prüfen und ggf. schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt der Auftrag zu den von Sybase bestätigten Bedingungen.
- Absage: Sybase behält sich das Recht vor, Schulungstermine zu ändern oder zu stornieren. Wird eine Schulung von Sybase storniert, wird dies dem Auftraggeber mindestens 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn schriftlich mitgeteilt. Etwaige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Preise:Die Preise für öffentliche Schulungen werden mit den jeweiligen Schulungsbeschreibungen veröffentlicht. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise für öffentliche Schulungen verstehen sich pro Teilnehmer, inklusive der Schulungsunterlagen sowie Mittagstisch und Pausenverpflegung.
§ 3. Client-Site Schulungen
- Auftragserteilung: Schulungsinhalte, Dauer und Schulungsort von Client-site Schulungen werden im jeweiligen Schulungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und Sybase schriftlich vereinbart. Nach Eingang des vom Auftraggeber unterschriebenen Schulungsvertrages erhält dieser eine schriftliche Auftragsbestätigung, die alle Angaben bzgl. Preis, Datum, Ort und Titel der Schulung enthält. Diese ist innerhalb von fünf Arbeitstagen vom Auftraggeber zu prüfen und ggf. schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt der Auftrag zu den von Sybase bestätigten Bedingungen.
§ 4. Rücktritt oder Umbuchung
- Der Auftraggeber kann eine Schulung bis spätestens 14 Kalendertage vor dem vertraglich vereinbarten Schulungsbeginn kostenfrei stornieren oder verschie¬ben. Erfolgt eine Rücktrittserklärung später als 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn, hat der Kunde die vollständige Schulungsgebühr zu entrichten. Die Stornierung oder Umbuchung muss schriftlich erfolgen.
§ 5. Schulungszeiten
- Die Schulungen beginnen am ersten Tag um 10:00 Uhr, an den Folgetagen um 09:00 Uhr und enden jeweils gegen 17:00 Uhr. Eintägige Schulungen beginnen um 09:00 Uhr und enden gegen 17:00 Uhr.
§ 6. Rechnungsstellung
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Rechnungsstellung nach erbrachter Leistung. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug fällig.
§ 7. Copyright
- Sybase behält sich alle Rechte an den Kursunterlagen vor, dies gilt auch für die Übersetzung, den Nachdruck und die Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder Teilen daraus. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung von Sybase in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, reproduziert werden.
§ 8. Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Daten des Auftraggebers werden von Sybase in einem Datenbanksystem erfasst und nur für interne Zwecke genutzt. Sybase verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Sybase verpflichtet sich ausdrücklich, alle Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere die die als "vertraulich" und/oder "geschützt" oder sinngemäß bezeichnet werden oder die unter den im Falle einer Bekanntgabe gegebenen Umständen in gutem Glauben als "vertraulich" und/oder "geschützt" behandelt werden sollten. Sybase wird das Datengeheimnis gem. den einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetzgebung wahren und bei der Durchführung des Auftrages alle eingesetzten Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht von Sybase gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Erhalt der vertraulichen Informationen. .
§ 9. Gewährleistung und Haftung
- Sybase schliesst alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien und Bedingungen aus, einschliesslich unter anderem der stillschweigenden Garantien der handelsüblichen Qualität, der Gewähr, dass keine Rechte Anderer verletzt werden, der Richtigkeit der Informationsinhalte und der Eignung für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob sich diese Garantien als Ergebnis eines Gewohnheitsrechts oder eines Handelsbrauchs ergeben.
Außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Sybase, ihrer Organe oder leitenden Angestellten haften weder Sybase noch die Unternehmen der Sybase Gruppe, noch deren Lizenzgeber unter oder in Verbindung mit diesem Vertrag unter keinen Umständen für: a) jeglichen Verlust oder die Unrichtigkeit von Daten, entgangene Gewinne, Verluste die durch Unterbrechung von Geschäftsprozessen entstehen, Verlust von Verträgen, Umsatzeinbußen, Verlust angenommener Einsparungen, Verlust immaterieller Werte, Verlust oder unnötig aufgewendete Zeiten des Managements, der Mitarbeiter oder von Beratern und b) jedwede mittelbare Schäden oder Folgeschäden die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag, aus einer Vertragsverletzung oder einer anderen gesetzlichen Haftungstheorie ergeben, selbst wenn die betroffene Partei über die mögliche Entstehung solcher Schäden informiert wurde. c) Außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Sybase, ihrer Organe oder leitenden Angestellten ist die gesamte Haftung von Sybase oder einem Unternehmen der Sybase Gruppe, sofern vorhanden, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag oder der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden ergeben, auf den Betrag der für die jeweilige Dienstleistung gezahlt wurde, die den Schaden verursacht, beschränkt. d) Sybase Gruppe ist Sybase, Sybase, Inc. oder jedes verbundene Unternehmen von Sybase oder der Sybase, Inc., die unter deren Kontrolle (z.B. mehr als 50 % Stimmrecht) von Sybase oder der Sybase, Inc. sind.
§ 10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
- Jeder Schulungsauftrag unterliegt dem Recht der Schweiz. Zürich ist Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Sybase kann den Auftraggeber jedoch auch bei dem Gericht seines allgemeinen Gerichtsstandes belangen.
§ 11. Salvatorische Klausel
- Sollten Regelungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein, so tritt an deren Stelle oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine aus vernünftiger, objektiver Sicht für beide Vertragsparteien zu einem angemessenen Interessenausgleich führende Regel.
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